AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich
Skyline-Reisen tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, sonstiger touristischer Einzelleistungen, von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Skyline-Reisen nimmt die Anmeldungen sowie Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.
Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Eine vertragliche Beteiligung von Skyline-Reisen besteht nicht.

 

2. Anmeldungen bzw. Buchungen
Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege vorgenommen werden. Mit der Anmeldung bzw. Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger. Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag fünf Tage ab Anmeldung bzw. Buchung gebunden.

 

3. Mehrere Reiseteilnehmer
Soweit die Anmeldung bzw. Buchung mehrere Reiseteilnehmer einschließt, handelt die anmeldende / buchende Person als deren Vertreter. Die anmeldende / buchende Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen weiteren Personen. Soweit der anmeldende / buchende Reiseteilnehmer eine gesonderte Vertragsbeziehung der weiteren Reiseteilnehmer zu den Leistungserbringern begründen will, ist dies ausdrücklich schriftlich unter Nennung der Buchungs- und Personendaten zu erklären.

 

4. Bestätigung
Anmeldungen bzw. Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

 

5. Haftung
Skyline-Reisen übernimmt keine Haftung für die Inhalte, Preise und Leistungen die auf dieser Seite dargestellt werden. Die vertragliche Pflicht von Skyline-Reisen besteht in der ordnungsgemäßen Vermittlung der Reiseleistungen.

Die Haftung wird beschränkt auf aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden. Im Übrigen gilt § 651 h BGB.

 

6. Umbuchungen / Rücktritt
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.

Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.

Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.

Skyline-Reisen empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich Skyline-Reisen von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.

 

7. Aufklärungs- oder Hinweispflicht
Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Skyline-Reisen geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Skyline-Reisen ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Skyline-Reisen gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung von Skyline-Reisen abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.
Bei Flugreisen informiert Skyline-Reisen den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

Skyline-Reisen hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.

 

8. Zahlung
Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig. Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
Zahlungen können erfolgen durch:
Bankeinzug

Die Bezahlungen gehen, wenn nicht anders vermerkt, direkt über den jeweiligen Reiseveranstalter, in Ausnahmefällen kann auch Skyline-Reisen als Zwischenstufe die Bezahlung weiterleiten. Dies ist bei den jeweiligen Reisen gesondert vermerkt.

Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.
Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

 

9. Verjährung
Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

10. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag. Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich. Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Skyline-Reisen oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.

 

11. AGB Reisveranstalter
Auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters ist hinzuweisen. Diese werden durch einen Klick auf den jeweiligen Namen des Reiseveranstalters aufgerufen.

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